Allgemeine Geschäftsbedingungen für QualiGO:


Vertragsgegenstand
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschreiben das Verhältnis der KV GmbH (im Folgenden QualiGO genannt), Martinistraße 3, D-49080 Osnabrück, Deutschland, als Plattform zur Werbevermarktung*, und Kunden der QR GmbH, als Publisher* oder als Advertiser*. Von Publishern werden Werbeflächen* bereitgestellt, von Advertisern Werbekontingente* erworben. QualiGO stellt die Werbeformate (AdTags)* zur Verfügung. Publisher erhalten für das Bereitstellen der Werbeflächen von QualiGO Zahlungen mit unterschiedlichen Vergütungsmodellen.
QualiGO fungiert dabei als Vermittlungsplattform zwischen Advertiser und Publisher, und bietet die entsprechende Software zum Erwerb von Werbekontingenten für Advertiser und zur Integration der AdTags in bereitgestellte Werbeflächen für Publisher an. Die Werbemittel* der Advertiser werden in keiner Weise bearbeitet oder anderweitig beeinflusst und wie gewünscht, in vorgegebenen Werbeformaten in die Werbeflächen von Publishern eingebunden. QualiGO übernimmt außerdem die Kontrolle der optimalen Integration in Publisher-Werbeflächen und stellt sicher, dass jegliche technischen Betrugsversuche von Advertisern und Publishern unterbunden werden. Im Übrigen übernimmt QualiGO den Empfang von Advertiser-Zahlungen, sowie die Publisher-Auszahlungen. Die Differenz der Vergütung für Publisher und der Zahlung von Advertisern verbleibt bei QualiGO. Außerdem werden für Advertiser und Publisher umfangreiche statistische Auswertungen bereitgestellt. Die von QualiGO zur Verfügung gestellte Software ist zur Nutzung kostenfrei.

Definitionen
*Plattform zur Werbevermarktung
Die Kombination aus den beiden Möglichkeiten, Werbeflächen zu kaufen und zu verkaufen.
*Publisher
Publisher sind Webseitenbetreiber und/oder -eigentümer, die QualiGO verschiedene Arten von Werbeflächen für die Vermarktung mit Advertiser-Werbekontingenten zur Verfügung stellen, indem unterschiedliche Werbeformate (AdTags) in die Website integriert werden.
*Advertiser
Advertiser können Werbekontingente erwerben und frei gestaltbare Werbemittel in unterschiedlichen zur Verfügung gestellten Werbeformaten, auf definierbaren Publisher-Werbeflächen anzeigen.
*Werbeflächen
Sind von Publishern bereitsgestellte, für Werbemittel vorgesehene, festgelegte oder allgemeine Positionierungen in Webseiten.
*Werbekontigent
Ist eine frei definierbare oder vordefinierte Anzahl von Werbemittel-Auslieferungen oder Werbemittel-Klickaktivitäten, an oder durch Webseiten-Besucher.
*Werbemittel
Von Advertisern erstellte Werbeinhalte, die in den Werbeflächen von Publishern durch AdTags QualiGO angezeigt werden.
*Werbeformat / AdTags
QualiGO bietet für Publisher- und Advertiser verschiedene Formen der möglichen Vermarktungs- / Werbetätigkeit an. Dafür stellt sie sog. AdTags zur Verfügung, die vom Publisher in seine Webseite integriert werden. Dabei handelt es sich um JavaScript-Codes.

Geltungsbereich
§1.1 Die Software von QualiGO ermöglicht teilnehmenden Publishern, Werbeflächen durch das Integrieren von AdTags zur Verfügung zu stellen, die von Advertisern mit Werbemitteln in verschiedenen Werbeformaten, erworben werden können.
§1.2 Mit der Anmeldung beim Publisher- und Advertiserprogramm werden vorliegende allgemeine Geschäftsbedingungen als Vertragsgegenstand akzeptiert.

Allgemeines
§2.1 Teilnahmeberechtigt sind voll geschäftsfähige natürliche und / oder juristische Personen, und / oder Personen die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
§2.2 Es ist maximal ein QualiGO-Account je natürlicher und / oder juristischer Person erlaubt.
§2.3 Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen QualiGO und dem Kunden ist Osnabrück, soweit der Kunde Kaufmann ist. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Sitz oder Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Sitz oder Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. QualiGO kann darüber hinaus Ansprüche auch bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstandes des Kunden geltend machen.

Pflichten und Obliegenheiten aller Kunden
§3 Jeder Kunde verpflichtet sich,
  • alle notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit QualiGO die vertragliche Leistung durchführen kann, insbesondere alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen erteilen;
  • jede Änderung seines Namens bzw. seiner Firma, der Rechtsform, seines Wohn- bzw. Geschäftssitzes, seiner Rechnungsanschrift, seiner Rufnummer, oder sonstiger für die Vertragsbeziehung relevanter Angaben mitzuteilen;
  • alle inhaltlichen Änderungen seiner Website, die die Entscheidung von QualiGO über deren Aufnahme und eine weitere vertragliche Zusammenarbeit beeinflussen könnte, mitzuteilen;
  • die gesetzlichen, behördlichen und technischen Vorschriften sowie die Nutzungsordnung und Nutzungsbedingungen zu beachten;
  • alle Leistungen von QualiGO unverzüglich zu untersuchen und Mängel schriftlich unter genauer Beschreibung zu rügen. Nimmt QualiGO auf Anforderungen des Kunden die Fehlersuche vor und stellt sich heraus, dass keine Fehler oder Fehler außerhalb des Verantwortungsbereiches von QualiGO vorliegen, kann QualiGO dem Kunden den Aufwand in Rechnung stellen.

§3.1 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist QualiGO von der Leistungspflicht befreit. Leistet QualiGO dennoch, stellt sie den Aufwand entsprechend der gültigen Preisliste in Rechnung.

Publisherprogramm
§4.1 QualiGO stellt dem Publisher die Plattform zur Generierung von Werbeformaten in Form von AdTags zur Integration in Website-Werbeflächen zur Verfügung. Für die Anzeige von und / oder Klicks auf Advertiser-Werbemittel erhält der Publisher von QualiGO definierte Vergütungen. Die Vergütungen richten sich nach dem vom Advertiser bestimmten Klickpreis sowie nach dem intern bestimmten Quality Score der Publisherwebseite(n).
§4.2 QualiGO stellt ausführliche Statistiken über aktuelle und zurückliegende Vergütungen im Mitgliederbereich zur Verfügung, der nach der Registrierung durch die Eingabe der eigenen Email-Adresse und eines selbst definierten Passworts erreichbar ist.
§4.3 Vertragsbedingungen / Regeln für Publisher:
§4.3.1 QualiGO ist dazu berechtigt, unpassende oder unangemessene Webseiten ohne Angabe von Gründen vom Publisherprogramm auszuschließen und Webseiten und Accounts bei Verstößen gegen nachfolgende Publisherprogramm-Regeln zu deaktivieren. Dabei entfallen jegliche bereits erzielten Vergütungsansprüche an die QualiGO.
§4.3.2 Bereitgestellte Publisher-AdTags können an beliebiger Stelle in der Website platziert werden (alle Werbemittel müssen im sichtbaren Bereich der Webseite eingebunden werden).
§4.3.3 Es ist nicht erlaubt, AdTags von verschiedenen Publisher-Accounts gleichzeitig, in Rotation, oder auf verschiedenen Unterseiten (innerhalb der gesamten Website inklusive eventuell angeschlossener Zusatzdienste wie bspw. Foren) zu verwenden.
§4.3.4 QualiGO trägt dafür Sorge, dass die technische Auslieferung der gewünschten Werbeformen lt. angegebener Eigenschaften erfolgt.
§4.3.5 Folgende Dienste und Webseiten sind vom Publisherprogramm ausgeschlossen:
  • Webseiten, die jugendgefährdende (FSK 18) und/oder lizenz- und urheberrechtlich geschützte Medien in Bild, Schrift oder Ton zum Download anbieten oder auf entsprechende Downloads verweisen: Torrent- und Webwarez-Seiten, Downloadsuchmaschinen, Crackseiten, Serialseiten, Image- und Filehosting, Streamhosting, deutschsprachige Websites ohne rechtsgültiges Impressum, Derefferer, Linkverschlüsselung, Ordnerdienste,
  • Paidmailer, in Währung umtauschbare Credit- und Coinsysteme, Lose- & Bettelspiele, "Meine-EX"- und andere inhaltslose "Weiterschicken"-Seiten, Mailtauschsysteme, Layertauschsysteme, Bannertauschsysteme, Paidcounter, Paid4-Anbieterübersichten und inhaltslose Seiten (kein Content);
  • Webseiten mit hauptsächlichen Besucherströmen aus o. g. Quellen und Forced Traffic.
§4.3.6 Nicht jugendfreie Webseiten können aufgenommen werden, wenn Sie bei der Anmeldung als solche kenntlich gemacht wurden.
§4.3.7 Bei nicht nachvollziehbaren und bei vermeintlich unzulässig generierten Werbeeinblendungen, behält sich QualiGO vor, Stornierungen von Vergütungen durchzuführen.
§4.3.8 Eigene Klicks auf eingebundene Werbemittel sind nur zu Testzwecken erlaubt, ansonsten aber unzulässig. Aufrufe zu Klicks sind verboten! Insgesamt werden pro IP-Adresse täglich maximal drei Klicks bzw. Views, die Klicks entsprechen, auf Werbemittel vergütet. Des Weiteren muss für die Vergütung ein Referrer-Link eindeutig erkennbar sein. Suchmaschinenlinks gelten dabei nicht als Referrer-Links und werden nicht vergütet.
§4.3.9 Bei schwerwiegenden Verstößen gegen o. g. Vertragsbedingungen, die entweder QualiGO oder teilnehmenden Advertisern finanziell schaden, ist der Publisher für Schadensersatz-, Haftungs- oder andere Ansprüche gegenüber dem Advertiser und / oder QualiGO zur Kompensation verpflichtet. QualiGO behält es sich vor auch rechtlich gegen Teilnehmer vorzugehen.


Advertiserprogramm
§5.1 QualiGO stellt dem Advertiser die Plattform zum Erwerb von Publisher-Werbeflächen mit verschiedenen Werbeformaten zur Verfügung. Für die Anzeige von und /oder Klicks auf Publisher-Werbeflächen bezahlt der Advertiser von QualiGO festgelegte Preise im Voraus.
§5.2 QualiGO stellt ausführliche Statistiken über aktuelle und zurückliegende Werbekampagnen im Mitgliederbereich zur Verfügung, der nach der Registrierung durch die Eingabe der eigenen Email-Adresse und eines selbst definierten Passworts erreichbar ist.
§5.3 QualiGO behält sich vor, rechtlich bedenkliche, anstößige, unangemessene oder für uns nicht vertretbare Werbekampagnen oder einzelne Werbemittel abzulehnen. So ist es verboten, über QualiGO Artikel oder Inhalte zu bewerben, deren Angebot, Verkauf oder Erwerb gegen gesetzliche Vorschriften oder gegen die guten Sitten verstoßen. Insbesondere dürfen folgende Artikel oder Inhalte weder beschrieben noch angeboten werden:
  • Artikel oder Inhalte, deren Bewerbung, Angebot oder Vertrieb Urheber- und Leistungsschutzrechte, gewerbliche Schutzrechte (z.B. Marken, Patente, Gebrauchs- und Geschmacksmuster) sowie sonstige Rechte (z.B. das Recht am eigenen Bild, Namens- und Persönlichkeitsrechte) verletzen;
  • Propagandaartikel und Angebote oder Inhalte mit Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen,
  • pornographische und jugendgefährdende Angebote oder Inhalte, sofern diese nicht im Anmeldevorgang als solche kenntlich gemacht wurden,
  • Waffen im Sinne des Waffengesetzes, insbesondere Schuss-, Hieb- und Stichwaffen jeglicher Art sowie Munition jeglicher Art,
  • radioaktive Stoffe, Gift- und Explosivstoffe sowie sonstige gesundheitsgefährdende Chemikalien,
  • geschützte lebende Tiere, Produkte und Präparate geschützter Tierarten sowie geschützte Pflanzen und deren Präparate,
  • menschliche Organe,
  • Drogen im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes, Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes und Medizinprodukte im Sinne des Medizinproduktesgesetzes, sofern besagte Medizinprodukte keine CE-Kennzeichnung tragen und / oder von einem Verkäufer angeboten werden, der seinen Sitz / Wohnsitz ausserhalb der Europäischen Gemeinschaft hat.
Aus der Ablehnung resultierende, nicht verwendete Kampagnenbudgets werden zurückerstattet.
§5.4 Es ist nicht erlaubt, folgende Medien innerhalb Ihrer Werbemittel / Werbekampagnen zu verwenden: Dialer- und sonstige Malware, PostView-Bannerformate, automatisch startende Downloads, automatisch weiterführende Hyperlinks oder Framebreaker, Hyperlinks zu rechtlich bedenklichen Inhalten sowie sonstige Programme oder Scripte, die die Werbemittelauslieferung als solche oder die Darstellung der Werbemittel manipulieren könnten.
§5.5 Werbekampagnen / Werbemittel, die nach anfänglicher Überprüfung o.g. Medien aufweisen, werden ohne Rückerstattung deaktiviert. Für eventuell verursachte Schadensersatz-, Haftungs- oder andere Ansprüchen ist der Advertiser zur Kompensation gegenüber QualiGO bzw. teilnehmenden Publishern verpflichtet.
§5.6 Der Advertiser stellt QualiGO und teilnehmende Publisher von sämtlichen Schadensersatz-, Haftungs- und anderen Ansprüchen frei, die QualiGO und /oder teilnehmenden Publishern dadurch entstehen, dass die vom Advertiser verwendeten Werbemittel / Werbekampagnen gegen Wettbewerbsrechte, gewerbliche Schutzrechte Dritter oder andere Gesetze und Verordnungen verstoßen.

Rechnung und Vergütung
§6.1 Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich infolge der Buchung durch den Advertiser. Die von QualiGO in Rechnung gestellten Beträge werden mit Zugang der Rechnung fällig und zahlbar. Alle Beträge sind Nettobeträge zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.
§6.2 Behauptet der Advertiser, dass ihm berechnete Gebühren nicht von ihm oder Dritten, für die er nach den gesetzlichen Bestimmungen einzustehen hat, verursacht worden sind, so hat er dies nachzuweisen. Etwaige Einwendungen des Advertisers gegen die Rechnung von QualiGO sind innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich gegenüber QualiGO zu erheben. Sofern der Advertiser eine rechtzeitige Einwendung unterlässt, gilt dies als Genehmigung des Rechnungsbetrages.
§6.3 Für jede gültige Werbemittelaktivität (definiert je nach Werbeformat) wird dem Publisher-Account ein von QualiGO definierter Betrag gutgeschrieben.
§6.4 Eigene Klicks / generierte Verkäufe bei nicht TKP-basierten Werbeformaten sind unzulässig. Bei TKP-basierten Werbeformaten werden diese nur zur Testzwecken toleriert.
§6.5 Die auf der Website von QualiGO genannten Vergütungen beschreiben die aktuelle Standardvergütung. Individuelle und globale Vergütungsänderungen sind jederzeit möglich. Publisher haben jederzeit Einsicht in aktuelle Vergütungen und Definitionen gültiger Werbemittelaktivitäten.
§6.6 Offene Guthabenbeträge werden regelmäßig von QualiGO bestätigt. Ab mindestens 50,00 EUR bestätigtem Guthaben kann eine Auszahlung angefordert werden, die anschließend nach maximal 35 Arbeitstagen (Montag - Freitag) auf dem gewünschten Zahlungsweg (Überweisung oder PayPal) getätigt wird. Im Zuge der Auszahlung stellt QualiGO eine Abrechnungsübersicht bzw. Gutschriften für ausgezahlte Beträge zur Verfügung.
§6.7 Publishern von QualiGO steht eine Vergütung gemäß den im Mitgliederbereich genannten Vergütungen und Werbemittelaktivität-Definitionen zu.

Erreichbarkeit der Plattform
§7.1 QualiGO verpflichtet sich dazu, alle Möglichkeiten zur ständigen Bereitstellung der Plattform auszuschöpfen. Beim Ausfall des Systems durch unvorhersehbare Ereignisse, durch das Verschulden von Dritten oder bei wartungsbedingten Unterbrechungen, entstehen keinerlei Ersatzansprüche gegenüber QualiGO.
§7.2 QualiGO stellt jedem Teilnehmer spezifischen Kundensupport für Technik- und Accountprobleme zur Verfügung. Dieser erfolgt über verschiedene, bewährte Offline- und Onlinekommunikationsmedien an regulären Arbeitstagen (Montag - Freitag) von 9-16 Uhr.

Laufzeit / Kündigung
§8.1 Die vorliegenden Vertragsvereinbarungen sind nach der Registrierung eines Publisher / Advertiser-Accounts gültig.
§8.2 Das Vertragsverhältnis kann jederzeit beiderseits mündlich oder schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung wird jeweils um 0.00 Uhr des auf den Tag der Kündigung folgenden Tages wirksam.
§8.3 Nach der Kündigung ist der Publisher dazu verpflichtet, alle genutzten AdTags angelegter Werbeflächen aus den angeschlossenen Websites zu entfernen.
§8.4 Ab der Wirksamkeit der Kündigung besteht kein Anspruch auf nachträglich generierte Vergütungen an QualiGO.

Urheberrechtliche Nutzungsbefugnisse
§9 QualiGO stehen alle urheberrechtlichen Nutzungsbefugnisse an den von ihr erstellten Seiten und Inhalten zu, soweit sie nicht ausdrücklich dem Kunden eingeräumt sind.

Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
§10 Änderungen der Vertragsvereinbarungen sind jederzeit möglich und werden unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen angekündigt. Sie werden allen Teilnehmern zugänglich gemacht. Erfolgt kein ausdrücklicher, schriftlicher Widerspruch innerhalb der Ankündigungsfrist, gelten die neuen Vertragsvereinbarungen als akzeptiert.

Datenschutz und Vertraulichkeit
§11 QualiGO verpflichtet sich, sämtliche Bestimmungen des Deutschen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Telemediengesetzes (TMG) und eventueller zukünftiger Datenschutzgesetze- oder Verordnungen einzuhalten.

Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen des vorliegenden Vertrags im Sinne der Rechtsprechung in Deutschland ungültig sein oder werden, bleibt hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Nach Bekanntwerden der Ungültigkeit, werden die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen dahingehend aktualisiert.